Das Leben in früheren Zeiten war gefährlich. Nicht nur, weil noch wilde Tiere in den Wäldern lebten oder man unter die Räuber fallen konnte. Im imperialen Russland im 18. Jahrhundert musste man auch aufpassen, wem man von seinen Träumen erzählte.
Zwar sind Prozessakten zu Träumen rar, doch konnten acht Beispiele gefunden werden, in denen Menschen für ihre Träume zum Tode verurteilt wurden. Zumeist lag dies daran, dass sie von den Zarinnen oder Zaren geträumt hatten.
Hierbei nützte es nichts, wenn man darauf hinweisen konnte, dass Peter I., von dem die Verurteilte geträumt hatte, dass sie Geschlechtsverkehr mit ihm hatte, bereits seit acht Jahren tot war. Verurteilt wurde sie trotzdem, denn solche Träume gehörten sich nicht. Der Denunziant, dem die Verurteilte ihren Traum erzählt hatte, kam natürlich ungeschoren davon.
Auch wenn man träumte, dass eine Gruppe von Männern die Zarin erschlug, wurde man verurteilt. Harte Zeiten fürwahr. Was wie eine Privatangelegenheit klingt, wird politisch in dem Moment, wo man es erzählt. Denn der politische Leib des Zaren war heilig, damit durfte man auch im Traum nicht respektlos umgehen.
Vielleicht sollten wir uns dies heute zu Herzen nehmen und in demokratischen Wahlen weniger auf das „Schwiegersohn-Image“ und mehr auf die politischen Inhalte schauen.