Majestätsbeleidigung war besonders in der Frühen Neuzeit in Europa kein kleines Verbrechen. Es gehörte zu den Kapitalverbrechen, die besonders schwer geahndet wurden. Das alte Russland stellt hier keine Ausnahme dar.
Da der Zar als Abbild Christi auf Erden herrschte, war eine Beleidigung seiner Person auch noch eine Todsünde. Man vermied sie, wo immer es ging.
Je autokratischer die zarische Herrschaft im 17. Jahrhundert wurde, um so mehr hatte man aber an ihr auszusetzen. Hiervon zeugen auch die vielen Prozesse über Majestätsverbrechen, wie die Beleidigung im Fachausdruck heißt.
In russischen Verhörprotokollen des 17. und 18. Jahrhunderts gibt es eine Besonderheit, was Majestätsverbrechen angeht. Die Worte, mit denen der Zar beleidigt wurde, wurden nämlich häufig nicht wiedergegeben. Vielmehr berief man sich darauf, dass man sie gehört habe, sie aber zu schrecklich zum Aufschreiben seien.
„Und noch mehr Schlimmes hat er gesagt, Herrscher, das man unmöglich aufschreiben kann.“ „Und was er gesagt hat, kann man nicht aufschreiben, solche unanständigen Worte waren es, aber er muss dafür bestraft werden.“ So oder anders klingt es in Protokollen.
Offenbar wurde dem Aufschreiben von Majestätsbeleidigungen die gleiche Wirkung zugeschrieben, als habe man die Worte selbst ausgesprochen. Auf magische Weise konnte so der Schreiber selbst in den Ruf des Majestätsverbrechers geraten, was er unbedingt vermeiden wollte. Oder er hatte Angst, von den rebellischen Worten angesteckt zu werden und selbst kritisch zu denken.
Obrigkeitshörigkeit war und ist ein zweischneidiges Schwert.